Bundestag beschließt Gesetz zum Aufbau von Schnell-Ladesäulen - HYCUBE

Bundestag beschließt Gesetz zum Aufbau von Schnell-Ladesäulen

Bis 2023 sollen rund zwei Milliarden Euro in den Ausbau von Schnell-Ladesäulen investiert werden. Der Bundestag hat außerdem neue Klima-Vorgaben für Treibstoff beschlossen.

Berlin Fahrer von Elektro-Autos sollen sich auch auf Langstrecken auf ein flächendeckendes Netz von Schnell-Ladesäulen verlassen können. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, wonach rund zwei Milliarden Euro bis Ende 2023 in den Aufbau von rund 1000 Strom-Tankstellen an Autobahnen und in abgelegenen Regionen fließen sollen.

Bau und Betrieb der Stationen werden ausgeschrieben: Wer die geringsten Subventionen fordert, erhält den Zuschlag. Dabei sollen attraktive Standorte mit abgelegeneren in sogenannten Losen zusammengefasst werden, um eine lückenlose Stromversorgung zu garantieren. Die Tankstellen mit einer Leistung von bis zu über 150 Kilowatt sollen es möglich machen, ein Auto innerhalb einer Kaffee- oder Toilettenpause mit Strom zu betanken.

Das Fehlen von öffentlichen Lademöglichkeiten gilt als Nadelöhr für den Ausbau der Elektromobilität. Während die jüngst erhöhten und verlängerten Kaufprämien die Nachfrage nach Fahrzeugen angeschoben haben, ist das Ladenetz erst im Aufbau. Gerade Langstrecken-Fahrten sind mit E-Autos schwierig. Auf der anderen Seite buhlen Energieversorger, Autokonzerne und auch Mobiltäts-Start-Ups um den neuen Markt. Dies hat jedoch zu einem Tarif-Wirr-Warr geführt.

Ab Juli 2023 müssen an alle neuen, öffentlichen Stromtankstellen auch Zahlungen mit Kredit- und Girokarten möglich sein, wie eine kürzlich von der Regierung beschlossen Verordnung vorsieht. Bestehende müssen jedoch nicht nachgerüstet werden. Damit wolle man die Zahlung einfacher und transparenter machen und jedem Autofahrer auch spontanes Laden ermöglichen, selbst wenn er kein Smartphone oder Ladekarte zur Hand hat, erklärte das Wirtschaftsministerium. Derzeit nutzen die meisten E-Autofahrer entweder Ladekarten von Strom- und Mobilitätsanbietern oder zahlen per App mit dem Smartphone.

Schärfere Regeln für Treibstoff

Der Bundestag hat außerdem die Klimavorgaben für Treibstoffe noch über die Regierungspläne hinaus verschärft. Die Mehrheit von Union und SPD beschloss in der Nacht zum Freitag, dass bis 2030 eine sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote von 25 Prozent bei Benzin oder Diesel erreicht werden muss. Derzeit sind es durch Beimischung von Bio-Treibstoffen sechs Prozent.

Das Umweltministerium hatte eigentlich eine Quote von 22 Prozent geplant, die auch vom Kabinett bestätigt wurde. Die schärfere Zielvorgabe wurde nun durchgesetzt, damit auch die bestehende Flotte von Benzinern oder Dieseln vergleichsweise klimafreundlich unterwegs sein kann. Da Treibstoff aus biologischen Reststoffen oder auch Wasserstoff knapp ist, dürfte dies Sprit noch einmal verteuern. Umweltgruppen haben Bedenken, dass verstärkt Nahrungsmittel zum Einsatz kommen könnten.

Der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, der Grünen-Politiker Cem Özdemir, verwies ebenfalls auf knappe Ressourcen. Sogenannte E-Fuels, die auf Basis von „grün“ erzeugtem Wasserstoff zum Einsatz kommen sollten, würden zur Produktion enorme Mengen Sonnen- oder Windstrom benötigen. Laut einer Antwort des Umweltministeriums auf Grünen-Anfrage wäre das siebenfache der in Deutschland erzeugten Ökostrommengen nötig, um den gesamten Diesel-, Benzin- und Kerosin-Bedarf auf solche strombasierten Flüssigkraftstoffe umzustellen.

Özdemir kritisierte: „Wer bei der Verkehrswende voll auf ineffiziente E-Fuels setzt, verrennt sich komplett.“ Beim Kerosin sei dies eine Alternative, hier müsse die Beimischungsquote auf zehn Prozent statt der vorgesehen zwei Prozent bis 2030 steigen. Bei Autos müsse dagegen direkt auf Strom gesetzt und 2030 nur noch emissionsfreie Autos zugelassen werden.

Mit dem Gesetz zur Treibhausgas-Minderungs-Quote geht Deutschland über EU-Vorgaben hinaus. Mineralölunternehmen müssen den Treibhausgas-Ausstoß des Sprits um den Wert der Quote mindern, indem sie pflanzliche Kraftstoffe oder E-Fuels beimischen. „Grüner“ Strom wird ebenfalls angerechnet, indem etwa Zertifikate von Ladesäulenbetreibern erworben werden.

Das umstrittene Palmöl soll allerdings schon ab 2023 nicht mehr angerechnet werden. Auch hier verschärfte der Bundestag den Entwurf der Regierung, der dafür erst 2026 vorgesehen hatte.

Source: Handelsblatt, dpa Written by: rar,dpa Image: freeimages.com


Call-to-Action!

Schreib uns eine E-Mail

Ruf uns an: +49 (0) 621 180 646-0

Wir sind erreichbar von:
Mo–Fr: 09:00–17:00 Uhr

Ich bitte um Rückruf





    schnellkontakt - verena blum