Neues EEG: Was bedeutet es für die Solarpioniere? - HYCUBE

Neues EEG: Was bedeutet es für die Solarpioniere?

Die EEG-Novelle regelt unter anderem, was mit Solaranlagen passiert, die nach 20 Jahren keine garantierte Vergütung mehr für den eingespeisten Strom bekommen. Daran gibt es Kritik: Können deren Besitzer ihre Module noch wirtschaftlich betreiben?

Kurz vor Weihnachten wurde die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Bis kurz vor knapp war das eine Zitterpartie für Photovoltaik-Besitzer. Wer vor 20 Jahren in damals teure Solarmodule auf einem Dach investiert hat, musste im Dezember noch bangen, ob er seine Anlage in Zukunft noch kostendeckend betreiben könnte.

In letzter Minute wurden die größten Hürden für die erste Generation der Solardach-Betreiber dann doch noch gekippt. Was bedeutet das für die Solarpioniere?

Preise für Photovoltaik-Anlagen stark gesunken

Karl-Ludwig Judt ist einer von ihnen. Auf dem Dach seines Einfamilienhauses in Zorneding ist eine Photovoltaik-Anlage montiert. Es ist eine Ü20-Anlage. Karl-Ludwig Judt hat sich 1996 in einer Zeit für Solarzellen entschieden, als das noch ziemlich exotisch war.

Zunächst war nur eine sehr kleine Anlage geplant, mit 2,2 KiloWatt-Peak Leistung. Aber weil er gleich 2 Förderanträge gestellt hatte, wurden es dann 4,4 KW-Peak. Und als das EEG, das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2000 aufgelegt wurde, ist seine Anlage mit aufgenommen worden. Das bedeutet: 20 Jahre konnte er seinen Sonnenstrom zu einem garantierten Abnahmepreis ins Stromnetz einspeisen: 50 Cent pro Kilowattstunde – aus heutiger Sicht ein stattlicher Preis.

Aber das war damals gerechtfertigt, sagt Judt, denn die Anlagen seien noch sehr teuer gewesen. Pro Kilowatt-Peak habe er 17.000 D-Mark bezahlt. Heute koste das Kilowatt- Peak etwa 2.000 Euro – also weniger als ein Viertel.

EEG-Umlage für selbstverbrauchten Strom abgewendet

Nach 20 Jahren endet die feste Einspeisevergütung. Die Novelle des EEG regelt nun, wie und unter welchen Voraussetzungen der Strom in Zukunft verwendet oder vermarktet werden kann. Dass die ursprüngliche Fassung der Novelle von Wirtschaftsminister Peter Altmaier noch in letzter Minute geändert wurde, darüber ist Karl-Ludwig Judt sehr erleichtert. Die Voraussetzungen, dass er den Strom vom eigenen Dach auch selbst verbrauchen kann, seien nun gegeben.

Dass er nun doch keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom zahlen müsse, sei für ihn das Wichtigste. Und außerdem fällt auch die geplante Auflage weg, teure Messtechnik, einen sogenannten Smart Meter einbauen zu müssen.

Solarstrom selbst verbrauchen ist günstig

Die über 20 Jahre alte Solar-Anlage funktioniert einwandfrei und wird voraussichtlich noch ungefähr 10 Jahre Sonnenstrom erzeugen: Etwa 4.000 Kilowattstunden im Jahr, die kann Familie Judt größtenteils selbst verbrauchen. Damit das möglich wird, haben die Judts sich ein Elektro-Auto gekauft und in einen Stromspeicher investiert. Die Anlage ist abgeschrieben. Der Strom vom Dach ist wesentlich günstiger als jede zugekaufte Kilowattstunde.

„Virtuelles Kraftwerk“ aus dezentralen Anlagen

Dessen Ziel ist es, erneuerbare Energien in der Region zu erzeugen, zu fördern und an die Menschen vor Ort zu bringen. Und: Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, aufzunehmen. In ein sogenanntes „Virtuelles Kraftwerk“, also ein Verbund von vielen kleinen dezentralen Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaikanlagen, Windkraft, Biogas- und Wasserkraftanlagen.

Eberwerk-Geschäftsführer Markus Henle erklärt, dass diese Anlagen über ein Informationsnetz leittechnisch verbunden sind, sodass man diesen Verbund von vielen Kleinkraftwerken so fahren könne wie ein großes Kraftwerk. Wenn etwa zu viel Strom im Netz sei, könne man jede einzelne der Anlagen ein Stück weit runterfahren – genauso wie ein großes Kraftwerk, so Henle.

Source: BR.de Written by: Doris Fenske Image: FreeImages.com


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